Haftbefehl gegen Samsung-Erben abgelehnt

  19 Januar 2017    Gelesen: 516
Haftbefehl gegen Samsung-Erben abgelehnt
Der unter Korruptionsverdacht stehende Chef der südkoreanischen Samsung-Gruppe, Lee, muss vorerst nicht in Untersuchungshaft.
Ein Gericht in Seoul entschied, dass es nach gegenwärtigem Stand keinen Grund dafür gebe. Ein Sonderermittler hatte den Haftbefehl am Montag beantragt. Er wirft Lee Bestechung, Veruntreuung und Meineid vor. Der Samsung-Chef soll 34 Millionen Euro Schmiergeld an eine Vertraute von Staatspräsidentin Park gezahlt haben, um eine umstrittene Fusion innerhalb des Samsung-Konzerns durchzusetzen.

Ein Unternehmenssprecher wies die Vorwürfe ebenso zurück wie die Vertraute der Präsidentin.

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