Es besagt, dass in einem Betrieb künftig nur noch ein einziger Tarifvertrag gelten soll - und zwar der, den die mitgliederstärkste Gewerkschaft mit dem Betrieb ausgehandelt hat. So soll verhindert werden, dass relativ kleine Berufsgruppen ihre Interessen zu Lasten der übrigen Belegschaft durchsetzen. Mehrere kleinere Gewerkschaften sowie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben gegen das Gesetz geklagt. Der Vorsitzende Richter des zuständigen Ersten Senats, Kirchhof, sagte zum Sitzungsbeginn, man betrete hier verfassungsrechtliches Neuland. Deshalb stehe das Gericht vor zahlreichen komplizierten Fragen. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird es vermutlich erst in einigen Monaten geben.
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