Jobcenter bestrafen wieder mehr Hartz-IV-Empfänger

  16 Februar 2017    Gelesen: 1146
Jobcenter bestrafen wieder mehr Hartz-IV-Empfänger
Das Jobcenter hat 2016 wieder mehr Hartz-IV-Empfänger bestraft: Rund 135.000 von ihnen wurde das Existenzminimum gekürzt. Oft zu Unrecht - fast vier von zehn Klagen gegen die Sanktionen hatten Erfolg.
Termin beim Jobcenter versäumt, Job nicht angetreten - derartige Versäumnisse hatten im vergangenen Jahr für mehr Empfänger von Hartz IV wieder empfindliche Folgen: Die Jobcenter kürzten die Auszahlungen der Sozialleistung, die eigentlich bereits das Existenzminimum darstellt.

Im Schnitt waren 2016 monatlich 134.390 Menschen von Leistungskürzungen betroffen, berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. 2015 waren es mit 131.520 noch rund 3000 Betroffene weniger.

Zu diesen Betroffenen gehören häufig auch Kinder. In jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte - konkret im Monatsdurchschnitt 44.400 - lebten Kinder. Auch diese Zahl ist dem Bericht zufolge 2016 um 1700 gestiegen.

Der Großteil der Sanktionen wird wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen, etwa wenn die Bezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen. Häufig kommt es auch zu Sanktionen, weil eine Arbeitsstelle oder ein Ausbildungsplatz nicht angetreten wurde.

Offenbar bestraften die Jobcenter in vielen Fällen jedoch zu Unrecht. 5485 Klagen gegen die Sanktionen wurden laut dem Bericht im vergangenen Jahr entschieden, fast 38 Prozent von ihnen gaben die Gerichte zumindest teilweise statt. Ähnlich große Erfolgsaussichten hatten auch Widersprüche, die die Betroffenen gegen die Sanktionen einlegten: 18.667 von insgesamt 50.805 wurde ganz oder teilweise stattgegeben, das ist ein Anteil von 37 Prozent.

Kürzung um 10, 30, 60 oder 100 Prozent

Bei Sanktionen kürzt das Jobcenter normalerweise bei einfachen Meldeverstößen die Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten um 10 Prozent, bei Pflichtverstößen wie dem Nichtantreten eines Jobs um 30 Prozent. Verstößt ein Hartz-IV-Empfänger wiederholt gegen seine Pflichten, kann das Jobcenter die Auszahlungen erneut für drei Monate um 60 Prozent und später sogar um 100 Prozent kürzen. Bei unter 25-Jährigen ermöglicht das Gesetz eine noch härtere Gangart; ihnen kann die Auszahlung schneller komplett gestrichen werden. (Eine ausführliche Beschreibung der Strafen für Hartz-IV-Empfänger finden Sie hier.)

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping kritisierte die Sanktionen als Verletzung des Grundrechts auf ein Existenzminimum. "Traurig ist, dass viele Familien mit Kindern betroffen sind", sagte sie. Die Zahlen zu den erfolgreichen Klagen und Widersprüchen zeigen aus Kippings Sicht auch, dass die Sanktionsmöglichkeit der Willkür und der Rechtsunsicherheit Tür und Tor öffne. Die Linke fordere daher die sofortige Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV.

Auch das Bundesverfassungsgericht könnte sich bald damit befassen, ob Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger möglicherweise gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Sozialgericht Gotha hat einen entsprechenden Fall vorgelegt.

Quelle : spiegel.de

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