Serienmörder Schmökel ist unheilbar

  26 März 2017    Gelesen: 1046
Serienmörder Schmökel ist unheilbar
In den 90er Jahren hält der Verbrecher Frank Schmökel die Republik in Atem: Der Mann foppt die Justiz, vergewaltigt Kinder und mordet. Aufwändig wird versucht, den zu Lebenslänglich Verurteilten zu therapieren - einem Bericht zufolge vergeblich.
Der mehrfache Mörder und Kinderschänder Frank Schmökel gilt nach jahrelangen Therapiebemühungen als nicht heilbar und kommt in den Strafvollzug. Das berichtet die "Märkische Allgemeine Zeitung" (MAZ) unter Berufung auf die Brandenburger Justiz. Demnach wird der 64-Jährige nach 23 Jahren im Maßregelvollzug umgesiedelt in die Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben. Es handelt sich demnach um das modernste Gefängnis im Land.

Die "MAZ" zitiert einen Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG), dem zufolge ein Gutachten Schmökel eine weiterhin "narzisstische und dissoziale Psychose" bescheinigt. Eine Veränderung sei nicht zu erwarten. Die Verlegung wurde schon Anfang Dezember angeordnet. Zuletzt war Schmökel dem Bericht zufolge in einem eigens für ihn erbauten, mit Videokameras gesicherten Komplex auf dem Gelände der Asklepios-Klinik in Brandenburg/Havel untergebracht.

Schmökel nie allein bewachen

Nach "MAZ"-Informationen soll Schmökel in Duben einen eigenen Haftbereich erhalten. Weil von ihm ein erhöhtes Risiko ausgehe, müssten andere Haftanstalten Personal abgeben. Das sei notwendig, weil Wachtmeister sich nie alleine in einem Raum mit dem mehrfachen Gefängnisausbrecher aufhalten dürfen.

Der 1993 wegen mehrerer Sexualverbrechen verurteilte Schmökel hatte im Herbst 2000 während eines Besuchs bei seiner Mutter in Strausberg bei Berlin einen ihn begleitenden Pfleger niedergestochen, seine Mutter und einen zweiten Pfleger mit Stichen verletzt und war entkommen. Eine Woche später erschlug er auf einem Kleingartengelände in Brandenburg einen Rentner und erbeutete dessen Auto.

Zwei Tage darauf, am 7. November 2000, wurde er in Sachsen in einer Gartenlaube gefasst. Schmökel wurde am 11. Dezember 2002 vom Landgericht Frankfurt an der Oder zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt; zusätzlich wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

Tags:


Newsticker