Der Kreistagsabgeordnete des Kreises Barnim hatte im November 2015 seine Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in dem Schwimmbad in Oranienburg gezeigt. Daraufhin hatte ihn das Landgericht wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Mit dieser Entscheidung hob es ein Urteil des Amtsgerichts Oranienburg auf. Das hatte den 28-Jährigen in erster Instanz zu sechs Monaten verurteilt - allerdings auf Bewährung. Der Kommunalpolitiker hatte bereits im ersten Prozess ein Geständnis abgelegt.
In zweiter Instanz verhängten die Neuruppiner Richter gegen den wegen Körperverletzung vorbestraften Mann eine Haftstrafe, "weil eine staatliche Reaktion aus Gründen der Verteidigung der Rechtsordnung geboten" sei, betonte damals der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow. Eine Bewährungsstrafe hätte von der Bevölkerung als ein "Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus" empfunden werden können, hob Kalbow in seiner Urteilsbegründung hervor.
Der Anwalt des Mannes hatte in dem Verfahren auf Freispruch plädiert, da der Beschuldigte das Tattoo mittlerweile abgeändert habe. Ihm zufolge ließ sich Zech "Max und Moritz" über die KZ-Silhouette tätowieren.
Quelle : spiegel.de
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