EZB will sich Kontrollrechte über Euro-Clearing nach Brexit sichern

  23 Juni 2017    Gelesen: 595
EZB will sich Kontrollrechte über Euro-Clearing nach Brexit sichern
Die Europäische Zentralbank (EZB) will sich starke Zugriffsrechte für die Aufsicht über die grenzüberschreitende Abwicklung von Finanzgeschäften nach dem Brexit sichern.
Um dies zu erreichen, werde dem Europa-Parlament und der EU-Kommission empfohlen, die Statuten für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) - das sind die EZB und die 19 nationalen Notenbanken der Euro-Zone - entsprechend zu ändern, teilte die EZB am Freitag mit. Derzeit werden mehr als 90 Prozent aller Euro-Derivategeschäfte über Clearing-Häuser in London wie LCH.Clearnet abgewickelt. Der Zugriff von EU-Aufsehern auf solche Abwicklungsgeschäfte könnte aber nach dem Brexit merklich abnehmen. Viele Politiker in Europa fordern daher eine Verlagerung des Euro-Clearing in die Euro-Zone.

"Es ist zu erwarten, dass bedeutende Entwicklungen sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene die von Clearing-Systemen ausgehenden Risiken erhöhen", hieß es in den Unterlagen. Die EZB hat dabei vor allem den Zahlungsverkehr und die Umsetzung ihrer Geldpolitik im Blick. Clearing-Häuser stehen im Handel zwischen Käufer und Verkäufer von Finanzprodukten und springen im Notfall ein. Damit sorgen sie für Transparenz und Sicherheit des Finanzsystems. Erst unlängst hatte EZB-Präsident Mario Draghi vor einer geringeren Kontrolle der in Großbritannien ansässigen Clearing-Häuser nach einem Brexit gewarnt.

Nach Einschätzung der EZB werden über Clearing-Häuser in Großbritannien Repo-Geschäfte in Euro im täglichen Volumen von 101 Milliarden Euro und offene Positionen bei Zinsswap-Geschäften in Euro im täglichen Volumen von 33 Billionen Euro abgewickelt. "Daher könnte eine erhebliche Turbulenz, die eine große zentrale Gegenpartei in Großbritannien betrifft, zu einem schwerwiegenden Rückgang der Liquidität im Euro-Raum führen", so die Euro-Wächter. Sie schlagen daher vor, Artikel 22 des ESZB-Statuts so zu ändern, dass sie auch nach dem Brexit noch ausreichend Kontrollrechte über das Euro-Clearing besitzen.

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