WhatsApp -Gesetz sorgt für scharfe Kritik

  23 Juni 2017    Gelesen: 870
WhatsApp -Gesetz sorgt für scharfe Kritik
Der Bundestag genehmigt den Einsatz von Schnüffel-Software auf Handys. Das bleibt nicht ohne Widerspruch. Ex-Datenschützer Schaar hält Verfassungsklagen für aussichtsreich. Der Richterbund dagegen verteidigt das Gesetz.
Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen für Online-Durchsuchungen und die Überwachung von Messenger-Diensten scharf kritisiert. "Die umfangreichen Kataloge zum Einsatz des 'Bundestrojaners' widersprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Deswegen halte er Klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.

Schaar sieht in den neuen gesetzlichen Bestimmungen zudem Gefahren für die IT-Sicherheit insgesamt. "Behörden nutzen genau dieselben IT-Schwachstellen wie Betrüger und Erpresser", warnte der Datenschutz-Experte. Daher werde der Staat künftig kein Interesse mehr daran haben, solche Schwachstellen zu beseitigen.

"Fast jede Woche werden neue Gesetze beschlossen, die die Privatsphäre beeinträchtigen und Bürgerrechte einschränken", sagte Schaar weiter. An "Abwägung und Augenmaß" hätten Union und SPD offensichtlich kein Interesse. Dies sei "ein ziemlich arroganter Umgang mit der Macht zulasten der Demokratie und des Rechtsstaats".

Richterbund begrüßt Gesetz

Dagegen verteidigte der Deutsche Richterbund (DRB) das umstrittene Gesetz. "Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Funke Mediengruppe.

Der Staat müsse technologisch Schritt halten, um insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität weiterhin effektiv bekämpfen zu können, so Rebehn. "Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt." Der Zugriff auf die Kommunikation bei WhatsApp und Co. werde nur mit hohen rechtsstaatlichen Hürden und mit Richtervorbehalt eröffnet, was richtig und rechtsstaatlich geboten sei.

Die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass die Kommunikation bei Diensten wie WhatsApp künftig vor oder nach der Verschlüsselung von Behörden abgehört oder mitgelesen werden kann. Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Schnüffelsoftware auf das Handy des Verdächtigen laden. Außerdem wird mit dem Gesetz die Online-Durchsuchung von Computern ausgeweitet, die bisher nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung zulässig ist.

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