Polens Verteidigungsminister: Kauf von Patriot-Raketen wäre undenkbar ohne Trump

  06 Juli 2017    Gelesen: 1011
Polens Verteidigungsminister: Kauf von Patriot-Raketen wäre undenkbar ohne Trump
Polen wird im Jahr 2022 erste Luftabwehrraketen vom Typ „Patriot“ aus den USA erhalten. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten beide Staaten am Donnerstag am Rande des Warschau-Besuchs von US-Präsident Donald Trump. Der polnische Verteidigungsminister Antoni Macierewicz würdigte Trumps Beitrag zu dem Deal.
Der Kauf der Raketen wäre ohne den Beistand von US-Präsident Trump unmöglich gewesen, sagte Macierewicz zur Agentur Bloomberg. Mit den amerikanischen Raketen wäre Polen in der Lage, „den russischen Iskander-Systemen wirksam zu widerstehen“, so Macierewicz laut RIA Novosti.

Polen hatte bereits vor zwei Jahren Kaufinteresse an acht Patriot-Raketensystemen bekundet. Die Verhandlungen zu dem auf fünf Milliarden Euro geschätzten Deal wurden Ende 2015 ausgesetzt, weil die Parteien uneinig über den Preis waren.

Russland hatte Boden-Boden-Raketen vom Typ Iskander, auf die sich der polnische Verteidigungschef beruft, in seiner Ostsee-Exklave Kalininrad aufgestellt, um im Kriegsfall den US-Raketenschild in Europa, mit dem sich die USA einseitige strategische Vorteile verschaffen, neutralisieren zu können.

Die USA waren bereits 2002 einseitig von dem mit Russland geschlossenen Vertrag zur Begrenzung der Raketenabwehrsysteme zurückgetreten und hatten die Aufstellung von Abfangraketen und Radaranlagen in Osteuropa angekündigt – offenbar um russische Interkontinentalraketen abfangen zu können.

Diese US-Pläne stießen bei Russland auf Widerstand, weil die USA es ablehnen, rechtsverbindliche Garantien dafür abzugeben, dass der entstehende Raketenschirm nicht Russlands Atomraketen zum Ziel hat. Moskau befürchtet nämlich, dass das neue amerikanische Waffensystem auch nukleare Interkontinentalraketen abfangen und so das russische Atomarsenal entwerten könnte.

Der Verdacht wird dadurch verstärkt, dass der Atomstreit mit dem Iran, der als formeller Grund für den Raketenschild diente, 2015 geregelt wurde.

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