Der Mann sei in den Innendienst versetzt worden. Der verweigerte Handschlag verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamte. In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit beamtenrechtliche Vorschriften verletzt wurden, und ob sich die religiöse Haltung auf die Dienstführung auswirken könne, sagte der Sprecher weiter. Die Konsequenzen bei einem Disziplinarverfahren könnten bis zu einer Entlassung reichen. Über kleinere Maßnahmen bis hin zu einer Gehaltskürzung könne das Polizeipräsidium entscheiden. Über weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht. (dpa)
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