Hingegen bestätigte der EuGH den Beschluss des EU-Gerichts von 2014, die Tamilen-Separatistenorganisation LTTE aus Sri Lanka von der Liste zu streichen. Auch wenn das Gericht einen Formfehler gemacht habe, sei das Urteil aus anderen Gründen gerechtfertigt, befand der EuGH. Denn der EU-Rat habe keine Belege dafür angeführt, dass die sogenannten Befreiungstiger von Tamil Elam (LTTE) nach ihrer militärischen Niederlage im Jahr 2009 beabsichtigten, weitere Anschläge in Sri Lanka zu verüben.
Die EU-Terrorliste war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angelegt worden. Sie wurde zuletzt im Januar aktualisiert. Darauf stehen 13 Personen und 22 Organisationen wie etwa die Terrororganisation PKK, mehrere palästinensische Rebellengruppen und die maoistische peruanische Rebellengruppe Leuchtender Pfad. Die Hamas wurde 2003 auf die Liste gesetzt, ihr militärischer Flügel schon 2001. Die LTTE war seit 2006 als Terrororganisation dort aufgeführt.
Quelle:
dailysabah
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