Missbrauchsverfahren gegen Filmregisseur Roman Polanski wird nicht eingestellt

  19 Auqust 2017    Gelesen: 424
Missbrauchsverfahren gegen Filmregisseur Roman Polanski wird nicht eingestellt
Regisseur Roman Polanski hat vor einem Gericht in Los Angeles erneut eine Niederlage erlitten. Richter Scott Gordon lehnte am Freitag ein Gesuch des 84-jährigen Filmemachers auf Einstellung eines Missbrauchsverfahrens ab. Im Falle seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten muss Roman Polanski somit weiterhin eine Haftstrafe wegen eines vor 40 Jahren begangenen Sexualverbrechens befürchten.
Im Jahr 1977 hatte der polnisch-französische Regisseur unerlaubten Sex mit der damals 13-jährigen Samantha Geimer in der Villa des mit ihm befreundeten Schauspielers Jack Nicholson zugegeben. Er verbrachte 43 Tage in einem Gefängnis unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für sein Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Strafmaßverkündung gab es aber Zweifel an dieser Zusage. Roman Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Samantha Geimer sprach sich wiederholt für ein Ende der Strafverfolgung aus, zuletzt im Juni bei einer Anhörung vor Richter Scott Gordon in Los Angeles. Sie stellte sich hinter einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Beendigung der Strafverfolgung.

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