Dänischer U-Boot-Tüftler will schwedische Journalistin bestattet haben

  22 Auqust 2017    Gelesen: 562
Dänischer U-Boot-Tüftler will schwedische Journalistin bestattet haben
Überraschende Wende: Der dänische U-Boot-Besitzer Peter Madsen hat seine Aussage im Fall der verschwundenen Journalistin geändert. Die Frau soll bei einem Unglück gestorben sein.
Der dänische U-Boot-Tüftler Peter Madsen hat in einem Verhör mit der Polizei ausgesagt, die vermisste schwedische Journalistin Kim Wall sei durch ein Unglück an Bord seines U-Boots ums Leben gekommen.

Wie die Polizei in Kopenhagen mitteilte, will der Erfinder die Frau an einem nicht genau genannten Ort in der Køge-Bucht bestattet haben. Die dänischen und schwedischen Seefahrtsbehörden zeichneten die Route des U-Boots nach. Dänische Taucher suchten im südlichen Öresund und in der Køge Bucht nach dem Körper der Frau.

Die 30-jährige Journalistin war zuletzt am 10. August gesehen worden, als sie sich mit Madsen im Hafen von Kopenhagen auf der "UC3 Nautilus" einschiffte. Was dann passierte, ist unklar. Wall wollte eine Reportage über den Erfinder schreiben.

Aussage korrigiert

Madsen gab zunächst an, die Frau nach einer Fahrt mit dem U-Boot auf einer Insel im Kopenhagener Hafengebiet abgesetzt zu haben. Er selbst habe ein paar Dinge an dem selbst entworfenen 18 Meter Fahrzeug getestet, wobei es zu Problemen mit einem Ballasttank gekommen sei.

Das U-Boot sank, Madsen wurde von einem privaten Schiff gerettet und an Land gebracht. Die Familie meldete Wall als vermisst, die Polizei wurde misstrauisch und nahm Madsen fest. Zunächst bestritt der Däne, mit dem Verschwinden der Frau etwas zu tun zu haben. Die Polizei vermutete, die Schwedin sei in dem gesunkenen Boot zu finden. Als es geborgen wurde, war das aber nicht der Fall.

Kurz darauf teilte die Polizei mit, sie rechne nicht mehr damit, Kim Wall lebend zu finden. Wann Madsen aussagte, die Frau sei an Bord gestorben, teilte die Polizei nicht mit. Der 46-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittler werfen ihm schwere fahrlässige Tötung vor.

Quelle : spiegel.de

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