Medien vereinbaren Kodex für Christchurch-Prozess

  01 Mai 2019    Gelesen: 1781
Medien vereinbaren Kodex für Christchurch-Prozess

Die Medienhäuser in Neuseeland haben sich auf einen Leitfaden geeinigt, wie sie über den Prozess gegen den Christchurch-Attentäter berichten wollen.

Sender und Zeitungen veröffentlichten eine Selbstverpflichtung. Demnach wollen sie dem 28-jährigen Täter aus Australien keine Plattform für Rassismus bieten.
Dafür soll die Berichterstattung über Äußerungen begrenzt werden, die ideologische Theorien einer Überlegenheit der weißen Bevölkerung verteidigen oder terroristisches Gedankengut befördern. Die Erklärung wird unter anderem von Radio New Zealand, verschiedenen Zeitungshäusern und dem Online-Portal Stuff getragen.

Bei dem Anschlag auf zwei Moscheen hatte der Attentäter im März 50 Menschen getötet. Der Australier muss sich vor Gericht wegen 50-fachen Mordes und Mordversuchs in 39 Fällen verantworten. Ihm droht lebenslange Haft.

 

Deutschlandfunk


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