Muslimas müssen mit Jungs schwimmen

  10 Januar 2017    Gelesen: 1681
Muslimas müssen mit Jungs schwimmen
Ein muslimisches Mädchen aus der Schweiz darf dem Schwimmunterricht mit Jungen nicht fernbleiben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Zwei muslimische Eltern sind vor dem Menschenrechtsgerichtshof mit Klagen gegen die Pflicht zur Teilnahme ihrer Töchter am gemischten Schwimmunterricht gescheitert. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Straßburger Richter in Straßburg. (Beschwerde-Nr. 29086/12)

Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter aus Basel. Ihnen waren Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken. Die Straßburger Richter sahen in dem Bußgeldbescheid keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft. Die Kläger kommen ursprünglich aus der Türkei, sie haben mittlerweile aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

In Deutschland gab es ein entsprechendes Urteil bereits. In dem Grundsatzurteil entschied das Bundesverfassungsgericht 2013, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht grundsätzlich zugemutet werden könne. Geklagt hatte eine Schülerin aus Frankfurt. Die Eltern des Mädchens mit marokkanischen Wurzeln hatten die Befreiung der damals Elfjährigen vom Schwimmunterricht beantragt. Auch hier lautete die Begründung, muslimische Bekleidungsvorschriften und andere religiöse Gründe untersagten die Teilnahme.

Die Begründung ließen die Richter nicht gelten. Leicht bekleidete Männer seien hierzulande im Sommer überall zu sehen und der Anblick beeinträchtige das Mädchen somit nur "geringfügig" in ihrer Glaubensfreiheit. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag überwiege.

Quelle: n-tv.de

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