"Das ist skandalös, ein unvorstellbarer Fauxpas. So etwas darf es nicht geben", sagt Diestel. "Die Tätigkeit war ungesetzlich und verfassungswidrig." Es gibt eine Richtlinie zur Inanspruchnahme von Informanten, dem Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und verdeckter Ermittler. Die Justiz- und Innenministerien der Länder haben sie gemeinsam beschlossen. Darin heißt es: "Der Einsatz von Minderjährigen als V-Personen ist nicht zulässig."
Ein Sprecher des Innenministeriums in Schwerin sagte, man habe den NDR-Bericht zur Kenntnis genommen: "Wir prüfen, was an den Vorwürfen dran ist." Dazu hole man Berichte der betroffenen Polizeibehörden sein. Der Sprecher konnte nicht sagen, welche Polizeistellen involviert sein könnten.
Der damals noch Minderjährige arbeitete Diestel zufolge zunächst als Informant in der Drogenszene, später lieferte er Hinweise zu Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007. Es soll sich laut NDR auch um Informationen über Landtagsabgeordnete der Linken gehandelt haben - der Spitzel war demnach Mitglied der Nachwuchsorganisation Linksjugend.
Die Organisation schrieb auf Facebook, sie fordere vollständige Aufklärung, "inwieweit Mitglieder der Linksjugend ['solid] 2007 als V-Leute angeworben wurden und was/wer genau überwacht wurde. Wurden auch wir als Verband überwacht?"
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