Arkansas lässt verurteilten Mörder hinrichten

  21 April 2017    Gelesen: 642
Arkansas lässt verurteilten Mörder hinrichten
In der Kontroverse über "Fließband-Hinrichtungen" in den USA hat der Bundesstaat Arkansas die erste Hinrichtung vollzogen: Ledell Lee starb an einer Giftspritze - zuvor wurde eine Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt.
Nach tagelangem juristischen Auseinandersetzungen hat der US-Staat Arkansas zum ersten Mal seit zwölf Jahren wieder einen Häftling hingerichtet. Der 51-jährige Ledell Lee starb in der Nacht im Gefängnis von Grady an einer Giftspritze.

Der verurteilte Mörder war einer von insgesamt acht Häftlingen, die Arkansas ursprünglich von Ostermontag an binnen elf Tagen hinrichten wollte. Verschiedene Gerichtsentscheidungen hatten jedoch zu einer zumindest vorläufigen Blockade von sieben der Hinrichtungen geführt.

Auch Lees Hinrichtung war wiederholt ausgesetzt worden. Der gerichtliche Streit zog sich bis in die Nacht seiner Hinrichtung hin, die mehrere Male in letzter Minute hinausgeschoben wurde. In dem Streit ging es vor allem um die Hinrichtungsmethode: So hatte eine Bezirksrichterin am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Gebrauch des Mittels Vecuronium erlassen und war damit einer Klage des Pharmahändlers McKesson gefolgt. Das Unternehmen hatte dem Bundesstaat vorgeworfen, beim Kauf vorgetäuscht zu haben, das Mittel zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.

Das höchste Gericht des Staates hob dieses Verbot allerdings wenige Stunden vor dem geplanten Exekutionstermin auf. Schließlich lehnt der Oberste Gerichtshof der USA eine Aussetzung der Vollstreckung ab. Lee starb den Angaben zufolge zwölf Minuten nach Beginn der Exekution.

Zuletzt hatte ein Bundesberufungsgericht einen von einer Richterin verhängten Stopp aller acht Exekutionen gekippt - allerdings blockierten der Oberste Gerichtshof des Staates sowie der Supreme Court die Hinrichtungen zunächst; damit wurde unter anderem die Hinrichtung von Don Davis bislang verhindert.

Hintergrund für die geplante Reihe von Hinrichtungenist, dass Ende April die Haltbarkeit des äußerst umstrittenen Betäubungsmittels Midazolams abläuft, das Teil des Giftcocktails ist. In der Vergangenheit hatte es bei Einsätzen von Midazolam Berichte über qualvolle Tode gegeben. 2015 hatte das höchste US-Gericht jedoch entschieden, der Gebrauch des Mittels verstoße nicht gegen die Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.

US-Bundesstaaten haben zunehmend Nachschubprobleme bei Mitteln, die sie für Hinrichtungen verwenden wollen. Denn viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass mit ihren Substanzen getötet wird und weigern sich, Wirkstoffe für die Giftspritzen zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.

Quelle : spiegel.de

Tags:


Newsticker