Konkret kündigte Gabriel bei einem Auftritt im Auswärtigen Amt drei Maßnahmen an: Erstens sollen die Hermes-Bürgschaften, mit denen die Bundesregierung Auslandsinvestitionen absichert, überprüft werden. Man könne niemandem zu Investitionen in einem Land raten, wenn es dort keine Rechtssicherheit gebe und unbescholtene Ausländer einfach festgenommen würden.
Zweitens werde man in der EU über die sogenannten Vorbeitrittshilfen sprechen. Das sind Überweisungen der EU an die Türkei, um einen etwaigen Beitritt vorzubereiten.
Und drittens habe das Auswärtige Amt die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei angepasst. In den aktualisierten Reisehinweisen heißt es nun unter anderem: "Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt."
Gabriel betonte, dass er dieses Vorgehen mit den Vorsitzenden von CDU und SPD, Angela Merkel und Martin Schulz, besprochen habe. Die Regierung wolle bei diesem Thema einheitlich handeln, daher werde er auch den CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer noch anrufen – dies habe er bislang noch nicht geschafft. Wegen der Spannungen mit der Türkei hatte Gabriel eigens seinen Urlaub unterbrochen.
Der Außenminister betonte, der Militärputsch in der Türkei habe die Demokratie dort "aus den Angeln heben" sollen. Es sei "natürlich" richtig, die Hintermänner des Putsches vor Gericht zu bringen. Dennoch seien die Vorwürfe gegen den zuletzt verhafteten deutschen Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner "offensichtlich unbegründet und an den Haaren herbeigezogen".
Infolge des Putsches vor einem Jahr seien 22 deutsche Staatsbürger in der Türkei verhaftet worden, neun seien weiterhin in Haft. Dies sei "unverhältnismäßig und nicht rechtmäßig".
Quelle: n-tv.de
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