Gerichtsurteil zu Mafia-Beitrag des MDR: Verdachtsberichterstattung ist zulässig

  24 Februar 2018    Gelesen: 864
Gerichtsurteil zu Mafia-Beitrag des MDR: Verdachtsberichterstattung ist zulässig
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) durfte in einem Beitrag über die Mafia berichten, dass ein Erfurter Gastwirt im Verdacht steht, Mitglied der kriminellen Organisation zu sein. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden, wie das Gericht am Freitag in Jena mitteilte.

Die Richter wiesen mit ihrem Urteil vom Mittwoch eine Schadenersatzforderung des Mannes gegen den Sender ab. Gegen die Entscheidung wurde Revision zugelassen.

Der Gastwirt hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Er war in dem Bericht anonymisiert worden, jedoch zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbar. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Entschädigung erforderlich wäre, entschied das Gericht.

Die Behauptung einer Mafiazugehörigkeit des Klägers sei in dem beanstandeten Beitrag durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten Erkenntnisse grundsätzlich berechtigt gewesen. (dpa/rt deutsch)


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