Kaum Anträge auf Entschädigung für Homosexuelle

  12 Januar 2019    Gelesen: 787
Kaum Anträge auf Entschädigung für Homosexuelle

Von den von der bundesdeutschen Justiz verfolgten Homosexuellen haben laut einem Medienbericht bisher nur wenige eine Entschädigung beantragt.

Nach Recherchen des „Spiegel“ gingen seit Sommer 2017 lediglich 129 Anträge ein. Das sind deutlich weniger als erwartet. Bundesjustizministerin Barley äußerte gegenüber dem Nachrichtenmagazin die Vermutung, dass viele der Betroffenen sich nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel ihres Lebens befassen wollten. 

In der Bundesrepublik waren gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten. Auf Basis des entsprechenden Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs wurden nach Schätzungen rund 64.000 Menschen verurteilt. Der Paragraf wurde erst im Jahr 1994 endgültig abgeschafft. Im Juli 2017 wurden homosexuelle Justizopfer offiziell rehabilitiert und Urteile wurden aufgehoben. Als finanzielle Entschädigung sind pro Person pauschal 3.000 Euro vorgesehen sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis.

 

.deutschlandfunk


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