Bundesverfassungsgericht prüft Sanktionen bei Hartz IV

  15 Januar 2019    Gelesen: 739
Bundesverfassungsgericht prüft Sanktionen bei Hartz IV

Seit heute überprüft das Bundesverfassungsgericht, ob Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden dürfen, wenn Bezieher etwa eine zumutbare Arbeit ablehnen.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, es widerspreche dem Grundgesetz, Menschen durch Leistungskürzungen in ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu schicken. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Bentele, sagte, die Regelsätze seien jetzt schon so niedrig, dass es schnell existenzbedrohend werde, wenn sie gesenkt würden. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Arbeitgeberpräsident Kramer erklärte dagegen, die Kürzungen seien als letztes Mittel in vielen Fällen sinnvoll. 

Die Überprüfung angestoßen hatte das Sozialgericht im thüringischen Gotha. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.


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