NRW-Verbraucherzentrale: Das müssen Empfänger von unbestellten Amazon-Paketen wissen

  12 Februar 2019    Gelesen: 933
NRW-Verbraucherzentrale: Das müssen Empfänger von unbestellten Amazon-Paketen wissen

Im Moment melden Amazon-Kunden immer öfter, dass sie unverlangte Pakete bekommen. Viele Verbraucher haben Fragen: Von wem kommen die unverlangten Amazon-Pakete? Was müssen oder dürfen die Empfänger damit machen? Die Verbraucherzentrale NRW hat über Ihre Rechte und Pflichten informiert.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf die Fragen geantwortet, die sich immer mehr Menschen stellen, wenn sie unbestellte Amazon-Pakete bekommen. Das Problem ist fast immer das gleiche: man hätte eigentlich nichts bestellt, sei nicht beschenkt worden und auch keinem Identitätsdiebstahl zum Opfer gefallen.

Der aktuellen Antwort der Behörde zufolge, müssen Kunden, die unverlangt Pakete von Händlern erhalten, die Waren darin nicht aufbewahren.

Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls sich ein Herkunftsnachweis am oder im Paket findet, so die Antwort weiter.

Selbstverständlich müsse auch eine gegebenenfalls beiliegende Rechnung nicht beglichen werden.

Mehr noch, der Empfänger hat den Verbraucherschützern zufolge das Recht, mit der Ware nach seinem Belieben zu verfahren, also sie selbst zu nutzen, zu verschenken oder zu entsorgen.

Laut verschiedenen Berichten gingen bei der Verbraucherzentrale in letzter Zeit viele Anfragen von Empfängern von Produkten in Kartons des Onlinehändlers Amazon ein, die sie gar nicht bestellt hatten.

sputniknews


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