Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten grundsätzlich möglich

  19 März 2019    Gelesen: 402
Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten grundsätzlich möglich

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Deutschland die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert.

Mängel im Sozialsystem stünden dem nicht entgegen, urteilten die Richter. Ein Abschiebeverbot bestehe erst dann, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und extreme materielle Not drohe. Nach EU-Recht ist für einen Flüchtling grundsätzlich das Land zuständig, über das er erstmals in die Union gekommen ist. Menschenrechtler sehen die Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge in mehreren EU-Staaten aber als kritisch an. Der EuGH betonte nun den in der EU geltenden „Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens“. Daher sei grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Staaten der Europäischen Union auch bei Flüchtlingen die Menschenrechte beachteten.

 

deutschlandfunk.


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