Deutschland muss bei Ramstein-Nutzung durch USA auf Völkerrecht achten

  20 März 2019    Gelesen: 412
  Deutschland muss bei Ramstein-Nutzung durch USA auf Völkerrecht achten

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster haben Kläger aus dem Jemen einen Teilerfolg mit einer Klage zu US-Drohneneinsätzen in ihrem Heimatland erzielt.

Das Gericht entschied, die Bundesrepublik Deutschland müsse prüfen, ob die Nutzung der US-Airbase im rheinland-pfälzischen Ramstein für Drohneneinsätze im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfinde. Abgewiesen wurde die Forderung der Kläger, die Nutzung von Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden.

Das Gericht wies zudem die Klage eines Somaliers ab, die sich auf einen US-Drohnenangriff im Jahr 2012 bezog. Der Mann hatte argumentiert, der Angriff, bei dem sein Vater getötet worden sei, sei nur unter Beteiligung des US-Militärs in Ramstein möglich gewesen. Dafür fand das Gericht nach eigenen Angaben jedoch keinen Beleg. Die Klage sei deshalb unzulässig und unbegründet.


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