Es sah es als erwiesen an, dass die beiden Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines Menschen billigend in Kauf nahmen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine erste Verurteilung der beiden Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft im Februar 2017 hatte der Bundesgerichtshof unter anderem wegen einer fehlerhaften Begründung des Urteils aufgehoben.
Die beiden Männer waren Anfang 2016 mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm gerast und hatten dabei mehrere rote Ampeln überfahren. Eines der beiden Autos rammte den Wagen eines unbeteiligten Rentners, der bei der Kollision ums Leben kam.
Tags: