Man habe eine entsprechende Mitteilung an die Hersteller geschickt, teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit. Sie sollen der vorläufigen Auffassung der Kommission zufolge von 2006 bis 2014 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw Absprachen trafen. Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen. Die drei Automobilhersteller haben nun die Möglichkeit, auf die Erkenntnisse zu reagieren.
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