Schweizer Gericht verurteilt Cum-Ex-Aufklärer zu Bewährungsstrafe

  12 April 2019    Gelesen: 683
 Schweizer Gericht verurteilt Cum-Ex-Aufklärer zu Bewährungsstrafe

Im Zusammenhang mit seiner Rolle bei der Aufdeckung des Cum-Ex-Steuerskandals ist ein Stuttgarter Anwalt in der Schweiz vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Bankengesetz wurde er allerdings am Donnerstag vom Bezirksgericht Zürich zu einer Geldstrafe von 165.600 Franken (146.500 Euro) auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank Safra Sarasin Gefängnisstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren gefordert, meldet die Agentur Reuters.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens in Zürich war der Streit zwischen der Bank Sarasin und dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Dessen nun verurteilter Anwalt soll der Staatsanwaltschaft zufolge die beiden ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter angestiftet haben, rechtswidrig Bankunterlagen zu übergeben. Das Landgericht Ulm verurteilte die Bank Sarasin 2017 zu 45 Millionen Euro Schadenersatz an Müller, weil die Bank den Gründer der Drogeriekette falsch beraten haben soll. Das Institut hatte Müllers Geld in einem Fonds angelegt, der mit den umstrittenen Cum-Ex-Steuertricks arbeitete.

Bei „Cum-Ex” ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens zwei Mal erstatten. Dadurch sind dem Fiskus in Deutschland laut Bundesfinanzministerium mehr als fünf Milliarden Euro entgangen, bevor die Gesetzeslücke 2012 geschlossen wurde.

Auch die beiden ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter wurden auf Bewährung verurteilt. Einer zu 13 Monaten Haft und einer Geldstrafe, der andere nur zu einer Geldstrafe. Bei allen drei Verurteilten verfallen die Strafen, sofern sie sich in den nächsten beiden Jahren nichts zu Schulden kommen lassen.

sputniknews


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