Man werde in der Sache das Bundesverwaltungsgericht anrufen, teilte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums in Stuttgart mit. Hintergrund ist eine Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und erklärt, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel verbindlich sei. In Reutlingen waren es im vergangenen Jahr 53 Mikrogramm. Weiter hieß es, die vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zur Luftverbesserung seien in ihrer Wirkung zu unsicher.
Die große Koalition im Bund hatte vor Kurzem gesetzlich festgelegt, dass Fahrverbote in der Regel nur dann verhältnismäßig sind, wenn die Belastung über 50 Mikrogramm liegt.
(Az.: 10 S1977/18).
Deutschlandfunk
Tags: