Der Chef der Vereinigung „Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas“ (FDLR) starb demnach am Dienstag in einer Klinik außerhalb der Justizvollzugsanstalt gestorben – wo genau, teilte das Gericht nicht mit.
Genauere Informationen zu Erkrankung und Todesursache habe das Gericht auf Grund der auch bei Untersuchungshäftlingen geltenden ärztlichen Schweigepflicht nicht, hieß es.
Das OLG Stuttgart hatte Ignace M. 2015 wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
In der Anklage hieß es, er habe mit einem weiteren FDLR-Funktionär von Baden-Württemberg aus per Satellitentelefon, SMS und E-Mail die Rebellengruppe im Ostkongo kontrolliert. Die Verteidigung hingegen argumentierte, die beiden Angeklagten hätten keine Kontrolle über den militärischen Flügel der Miliz, sondern nur eine politische Funktion in der FDLR gehabt.
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hatte das Urteil des OLG im Dezember 2018 wegen Formfehlern aufgehoben, dabei aber einen Großteil der Vorwürfe aufrechterhalten. Der Fall sollte neu von einem anderen Senat verhandelt werden.
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