Widersprüche gegen Hartz-IV-Kürzungen sind häufig erfolgreich

  18 April 2019    Gelesen: 780
Widersprüche gegen Hartz-IV-Kürzungen sind häufig erfolgreich

Werden Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt, liegt das oft an "fehlender Mitwirkung". Doch in vielen Fällen ist der Vorwurf nicht haltbar.

Rund drei Prozent der Hartz-IV-Empfänger wurden im vergangenen Jahr monatlich die Leistungen gekürzt. Klagen und Widersprüche gegen diese Entscheidungen waren jedoch fast in jedem zweiten Fall erfolgreich, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.

Demnach wurde rund 8100 von 17.700 Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben. Zudem waren etwa 500 von 1200 Klagen erfolgreich - entweder weil den Klagen stattgegeben wurde oder das Jobcenter vorher einlenkte.

Hartz-IV-Empfängern können ihre Leistungen ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn sie den sogenannten Mitwirkungspflichten nicht nachkommen - etwa indem sie einen Termin beim Jobcenter verpassen oder eine Fortbildung verweigern.

In den vergangenen Monaten ist die Debatte um Leistungskürzungen erneut entbrannt. Das Sozialgericht Gotha hält Kürzungen unter Berufung auf das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums für verfassungswidrig. Das ergäbe sich aus einer Kombination von Artikel 1 des Grundgesetzes - der die Menschenwürde für unantastbar erklärt - mit Artikel 20, in dem die Bundesrepublik als ein Sozialstaat definiert wird.

Die überwiegende Rechtsauffassung geht allerdings davon aus, dass der Staat lediglich das Existenzminimum sicherzustellen hat - für Menschen, die das einer Definition des Bundesverfassungsgerichts folgend "weder aus ihrer Erwerbstätigkeit, noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter" können. Wer also arbeitsfähig ist und durch sein Verhalten selbst verhindert, dass er sein Existenzminimum zumindest irgendwann durch Arbeit verdienen kann, kann sich nicht auf dieses Grundrecht berufen.

Linken-Vorsitzenden Katja Kipping forderte, die Mitwirkungspflichten umgehend auf den Prüfstand zu stellen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich in der Vergangenheit zu den Mitwirkungspflichten bekannt, sich aber für Anpassungen ausgesprochen. So will Heil unter anderem die besonders scharfen Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren abschaffen. Die Union lehnt solche Änderungen ab.

spiegel


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