Apple muss Erben Zugang zu iCloud-Account eines Verstorbenen gewähren

  24 April 2019    Gelesen: 1052
Apple muss Erben Zugang zu iCloud-Account eines Verstorbenen gewähren

Das Landgericht Münster hat Apple verpflichtet, den Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers Zugang zu dessen Daten zu gewähren. Die Angehörigen erhoffen sich Informationen über die Todesumstände.

Apple muss den Erben eines iCloud-Anwenders Zugang zum Account des verstorbenen Nutzers gewähren. Das hat das Landgericht Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 014 O 565/18). Die Erben erhoffen sich von den in iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über die Gründe, die zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland geführt haben. In iCloud können Fotos, E-Mails und andere Dokumente gespeichert werden.

Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt.

Das Unternehmen wollte den Fall nicht kommentieren. Experten wiesen aber darauf hin, dass der iPhone-Konzern in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen den Erben auch ohne Gerichtsverfahren Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt. In anderen Fällen habe es einen Gerichtsbeschluss gebraucht.

In dem vor dem Landgericht Münster verhandelten Fall wurde die Apple Distribution International ULC beklagt. Die Apple-Tochtergesellschaft in Irland ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen Juli ein Grundsatzurteil gefällt, wonach auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher (Az. III ZR 183/17).

In dem Fall ging es um das Facebook-Konto einer 15-Jährigen, die Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt war. Die Eltern wollten mit Hilfe der Facebook-Daten klären, ob ihre Tochter Suizid begangen hat oder verunglückt ist. Mit dem Urteil des Landgerichts Münster wird die BGH-Entscheidung auf sonstige Onlinedienste übertragen.

spiegel


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