Meike und Lars Schlecker müssen ins Gefängnis

  25 April 2019    Gelesen: 606
Meike und Lars Schlecker müssen ins Gefängnis

Die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ins Gefängnis.

Das geht aus dem veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor. Demnach wurden die Revisionen von Meike und Lars Schlecker als überwiegend unbegründet zurückgewiesen. Die beiden waren Ende 2017 vom Stuttgarter Landgricht unter anderem wegen Untreue, vorsätzlichem Bankrott und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verurteilt worden. Sie müssen nach dem nun rechtskräftigen Urteil für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Firmenpatriarch Anton Schlecker hatte seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ohne Rechtsmittel akzeptiert. 

Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadenssumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.

Die Drogeriemarktkette hatte 2012 Insolvenz angemeldet. Tausende Beschäftigte verloren ihren Arbeitsplatz.

 

Deutschlandfunk


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