Täuschung, Bestechung, falsche Angaben: Hunderten Eingebürgerten wird der deutsche Pass entzogen

  29 April 2019    Gelesen: 756
  Täuschung, Bestechung, falsche Angaben: Hunderten Eingebürgerten wird der deutsche Pass entzogen

In den letzten zehn Jahren haben mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen Täuschung, Bestechung oder falscher Angaben später wieder verloren. Das berichten deutsche Medien unter Berufung auf das Innenministerium des Landes.

Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung demnach in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden. Das kann geschehen, wenn es sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt „durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden“ sei.

Aus diesen Gründen wurden mehr als 300 Eingebürgerte ihre deutschen Pässe wieder abgenommen, so Medien. Die Behörden erfahren meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen – beispielweise um Dokumente für eine Eheschließung vorlegen zu können.

Eine Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland kann Berichten zufolge auch dann rückgängig gemacht werden, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Hat die Rücknahme der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Status von Angehörigen, ist für diese eine „Ermessensentscheidung zu treffen“, auch unter Beachtung des Kindeswohls.

Das Ministerium will laut früheren Berichten spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen, der eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vorsieht. Außerdem soll die Dauer eines rechtmäßigen Aufenthalts unter einer falschen Identität künftig nicht mehr auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.

sputniknews


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