Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, ein Elternteil, das über das Sorgerecht verfüge oder Umgang zu dem Kind pflege, müsse auch auf die Papiere zugreifen können. Nur wenn es etwa konkrete Hinweise für eine geplante Kindesentführung gebe, müsse der Pass nicht übergeben werden. Geklagt hatte eine Asylbewerberin aus Kamerun.
(AZ: XIIZB 345/18)
Deutschlandfunk
Tags: