Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch einen Vorstoß der Förderbank zurück, die ein vorangegangenes Urteil niedrigerer Instanz zugunsten der EZB anfechten wollte. Die EZB-Bankenaufsicht hatte das Geldhaus 2014 und Anfang 2015 als bedeutendes Institut eingestuft. Damit kam es unter die direkte EZB-Aufsicht. Dagegen hatte die Bank geklagt. Sie wollte als aus ihrer Sicht risikoarmes Institut der deutschen Aufsicht unterstellt bleiben, um so unter anderem Kosten einzusparen.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte die Klage der L-Bank allerdings Mitte Mai 2017 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte das Institut Rechtsmittel beim EuGH eingelegt, die die Luxemburger Richter nun zurückwiesen. Damit ist der Rechtsstreit endgültig geklärt. Die L-Bank wies 2017 eine Bilanzsumme von 70,67 Milliarden Euro aus. Das ist mehr als doppelt so hoch wie die Schwelle von 30 Milliarden Euro, ab der Institute von der Aufsicht als bedeutend eingestuft werden.
Die EZB ist seit Herbst 2014 für die Überwachung der großen Banken in der Euro-Zone zuständig. Aktuell beaufsichtigt sie direkt 117 Institute. Bei den kleineren Banken haben weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden den Hut auf.
Tags: