Arbeitszeiterfassung sorgt für Chaos

  14 Mai 2019    Gelesen: 635
Arbeitszeiterfassung sorgt für Chaos

Eines der weltweit strengsten Gesetze zur Arbeitszeiterfassung ist am Sonntag in Spanien in Kraft getreten. Die Unternehmen dürfen mit Stechuhr, App oder Papierliste erfassen, doch an der Umsetzung hapert es.

Eine neue, verpflichtende Arbeitszeiterfassung hat in Spanien am ersten Tag für Verwirrung gesorgt. Zahlreiche Unternehmen hätten sich nicht darauf vorbereitet, sagte eine Sprecherin des spanischen Gewerkschaftsdachverbands CCOO.

Das Gesetz war vor zwei Monaten von der sozialistischen Minderheitsregierung von Pedro Sánchez beschlossen worden und am Sonntag in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber, die geleisteten Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu dokumentieren.

Von den Unternehmen sei das Gesetz jedoch nicht ernst genommen worden, klagte Arbeitsministerin Magdalena Valerio. So beschwerten sich etwa Hotelangestellte auf Mallorca, ihre Arbeitgeber hätten sie Dokumente mit gefälschten Arbeitszeiten unterschreiben lassen.

Wie ein Schüler, der am letzten Tag vor der Klassenarbeit zu lernen beginnt, hätten sich viele Unternehmen erst jetzt mit der neuen Regelung befasst, schrieb die spanische Zeitung "El Periódico". Dem Bericht zufolge hat allerdings auch das Arbeitsministerium geschlampt: Erst am Dienstag erschien demnach ein Leitfaden, wie die Unternehmen das Gesetz umsetzen sollen.

Arbeitsministerin Valerio kündigte an, die Einhaltung des Gesetzes zu überprüfen. Mit den neuen Regelungen wolle die Regierung vor allem unbezahlte Überstunden und Schwarzarbeit bekämpfen. Die Unternehmen können die Arbeitszeiten wahlweise durch digitale Stechuhren, Apps oder in Papierform erfassen und müssen die Daten vier Jahre lang aufbewahren. Nach Einschätzung von Experten ist das Gesetz eines der strengsten der Welt. So gilt es etwa auch für Angestellte, die von zu Hause arbeiten.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag beschlossen, dass alle Unternehmen in der Europäischen Union die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden, begründeten die obersten EU-Richter in Luxemburg das Urteil.

spiegel


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