Nur wenige Anträge auf Entschädigung

  11 Juni 2019    Gelesen: 497
Nur wenige Anträge auf Entschädigung

Nur wenige homosexuelle Justizopfer machen von ihrem Recht auf Entschädigung Gebrauch.

Wie das Bundesjustizministerium auf ARD-Anfrage mitteilte, wurden zwischen Sommer 2017 und Anfang dieses Monats 145 Anträge auf Entschädigung gestellt. 122 Betroffene haben demnach bislang Geld erhalten, insgesamt rund eine halbe Million Euro. Der Grünen-Politiker Beck sagte, viele Betroffene seien bereits gestorben. Andere wollten an dem Kapitel nicht mehr rühren.

Wegen des Paragrafen 175 wurden 64.000 Menschen verurteilt. Heute vor 25 Jahren endete die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. 2017 wurden betroffene Männer einstimmig rehabilitiert. Die Urteile wurden aufgehoben und Entschädigungen in Aussicht gestellt: 3.000 Euro pro Urteil, 1.500 Euro für jedes Jahr in Haft. Seit März ist eine Entschädigung auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung möglich. Dies ist wichtig für Fälle, in denen nur Ermittlungsverfahren liefen oder jemand in Untersuchungshaft saß. Auch für diese Männer hatte das staatliche Handeln gravierende Konsequenzen, betonte Beck.

 

Deutschlandfunk


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