Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft den vier Beschuldigten vor, sich seit April 2012 widerrechtlich Munition aus den Beständen des Landeskriminalamts (LKA) Mecklenburg-Vorpommern beschafft zu haben.
Anschließend hätten sie diese einem weiteren Beschuldigten überlassen, der wiederum Kontakt zur „Prepper“-Szene haben soll. Ausgangspunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin seien Erkenntnisse gewesen, die auf eine Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hingewiesen hätten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Hinweise seien vom Generalbundesanwalt im Zusammenhang mit der sogenannten „Prepper“-Szene geführten Ermittlungsverfahren erfolgt.
Die sogenannten „Prepper“ bereiten sich durch Einlagerung von Vorräten und Munition auf Notfälle, Krisen oder Katastrophen vor. Manche erwägen dabei auch den Einsatz von Waffen und weisen extremistische Tendenzen auf.
Bereits im August 2017 und April 2018 sollen Wohnräume von zweien der dort als Zeugen geführten Beschuldigten durchsucht worden sein. Dabei seien bei einem der Beschuldigten eine Vielzahl von Waffen und Munition in einem erheblichen Umfang gefunden worden, die er unsachgemäß gelagert hätte und zu deren Besitz er zum Teil auch nicht berechtigt gewesen sei.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin seien nun Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnräume und Arbeitsplätze der Polizisten erlassen worden. 14 Objekte seien unter anderem in Rampe, Waldeck, Banzkow, Rostock und Güstrow durchsucht worden. Die Beschuldigten sollen nun einem Haftrichter vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden soll.
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