Die Gebühren sollen alle Autofahrer zahlen, inländische Fahrzeughalter werden aber über eine geringere Kfz-Steuer entlastet. Dagegen hat Österreich geklagt. Das Land sieht darin eine Diskriminierung von EU-Ausländern. Die Niederlande hatten sich der Klage angeschlossen. Der Generalanwalt der EuGH hatte im Februar empfohlen, die Klage abzulehnen. Sein Gutachten ist aber nicht verbindlich.
Das Bundesverkehrsministerium plant, die Pkw-Maut im Oktober nächsten Jahres einzuführen. Es verspricht sich Einnahmen von rund 500 Millionen Euro jährlich.
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