Online-Händler müssen nicht telefonisch erreichbar sein

  10 Juli 2019    Gelesen: 945
Online-Händler müssen nicht telefonisch erreichbar sein

Online-Händler wie Amazon sind nicht verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein.

Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Amazon geklagt. Das Gericht machte deutlich, dass Unternehmen zwar Kommunikationsmittel bereitstellen müssen, über die Verbraucher schnell und effizient Kontakt aufnehmen können. Ein Internet-Chat oder ein Rückrufsystem sei dafür aber ausreichend, eine Telefon- oder Fax-Nummer nicht nötig. (Az. C-649/17)

 

Deutschlandfunk


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