Was der Verfassungsschutz den Identitären vorwirft

  11 Juli 2019    Gelesen: 648
Was der Verfassungsschutz den Identitären vorwirft

Die Identitäre Bewegung Deutschland hat in der Vergangenheit mit Aktionen gegen die Asylpolitik, „No-Go-Areas“ und Islamismus auf sich aufmerksam gemacht. Der Verfassungsschutz sieht darin eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir liefern Hintergründe.

Entstanden ist die Identitäre Bewegung Anfang der 2000er Jahr in Frankreich. Inzwischen hat sie Anhänger in Deutschland und vielen anderen Ländern.

Was ist die Identitäre Bewegung?

Die Identitäre Bewegung sieht sich als Zusammenschluss von Menschen, die sich „für ihre Heimat einsetzen“ – speziell für den „Erhalt der ethnokulturellen Identität“. Sie sind der Ansicht, dass zu jedem Staat ein „Staatsvolk“ gehört, das eine „Kultur-, Abstammungs- und Solidargemeinschaft“ sei und damit nicht beliebig austauschbar, etwa durch Zuwanderung. Die Bewegung tritt deshalb für eine „Remigration“ ein, also für die Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer.

In Politik und Medien dominiert nach Ansicht der Identitären linkes Gedankengut; dem wollen die Aktivisten etwas entgegenstellen. Sie verstehen sich dabei nicht als rechtsextrem oder rassistisch, sondern als Nationalisten und Patrioten. Deshalb pflegt die Bewegung Kontakte zu den Gruppen in anderen europäischen Ländern.

Wie viele Anhänger hat die Bewegung?

Laut Verfassungsschutz zählt sie in Deutschland über 600 Anhänger, Tendenz steigend: Im Jahr 2017 waren es noch 100 Mitglieder weniger.

Was macht die Identitären so gefährlich?

In Deutschland machten die Identitären zunächst durch öffentlichkeitswirksame Aktionen auf sich aufmerksam, etwa durch die Besetzung des Brandenburger Tors oder durch Flashmobs gegen den UNO-Migrationspakt. Sie betonen dabei immer wieder das Ideal der Gewaltlosigkeit. Allerdings wurden Aktivisten von Anfang an mit dem rechtsextremen Milieu in Verbindung gebracht – etwa mit der Deutschen Burschenschaft oder Pro NRW. Auch gab es Überschneidungen bei Veranstaltungen unter anderem mit der NPD oder HoGeSa Berlin.

Welche Haltung vertritt der Verfassungsschutz?

Der Verfassungsschutz führte die Identitäre Bewegung seit Juni 2016 als Verdachtsfall. Dieses Stadium sieht das Bundesamt nun überschritten. Man halte die IBD inzwischen für „gesichert rechtsextremistisch“. Die Positionen seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Der Verfassungsschutz wirft den Identitären dabei keine physische Gewalt vor, wohl aber „geistige Brandstiftung“ – die dann wiederum die Grundlage für Übergriffe und Gewaltaten sein könne.

Schon bei Verdachtsfällen darf der Verfassungschutz Organisationen beobachten, indem er allgemein zugängliche Quellen auswertet, also zum Beispiel Publikationen, öffentliche Äußerungen, aber auch Kommentare im Internet. 

Ist eine Organisation rechtmäßig zum Beobachtungsobjekt erklärt worden, kann der Verfassungschutz auch auf nachrichtendienstliche Mittel zurückgreifen, sofern er die Verhältnismäßigkeit einhält – dazu können auch der Einsatz von V-Leuten oder die Überwachung von Telekommunikation zählen. Näheres ist im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt.


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