Entschädigung auch bei Flugverspätungen außerhalb der EU

  11 Juli 2019    Gelesen: 600
Entschädigung auch bei Flugverspätungen außerhalb der EU

Reisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung.

Dies gelte auch, wenn die Verbindung nicht von einer europäischen Airline angeboten worden sei, entschieden die Richter in Luxemburg. Entscheidend sei, dass die gesamte Flugverbindung bei einem europäischen Anbieter gebucht wurde.

Im konkreten Fall ging es um eine bei einer tschechischen Fluggesellschaft gebuchten Reise von Prag nach Bangkok mit einem Zwischenstopp in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke war pünktlich, der Anschlussflug endete mit mehr als drei Stunden Verspätung.


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