Mission Lifeline: Frankfurter Gericht verbietet Salvini Foto-Nutzung – Strafe kann hart ausfallen

  16 Auqust 2019    Gelesen: 562
  Mission Lifeline: Frankfurter Gericht verbietet Salvini Foto-Nutzung – Strafe kann hart ausfallen

Das Landgericht Frankfurt hat dem italienischen Innenminister Matteo Salvini untersagt, über seinen Twitter-Account ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ zu veröffentlichen. Sollte sich Salvini nicht daran halten, droht ihm in Deutschland ein ordentliches Ordnungsgeld – oder gar Haftstrafe.

Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag die entsprechende einstweilige Verfügung. Demnach darf Salvini über seinen Twitter-Account ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation „Mission Lifeline“ nicht mehr veröffentlichen.

Hält sich der Chef der rechten Lega nicht an die einstweilige Verfügung, droht ihm in Deutschland ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro - oder gar eine Haftstrafe.

Das umstrittene Foto hatte „Lifeline“-Kapitän Friedhold Ulonska gemacht.

„Matteo Salvini verwendet im Rahmen seiner Hetze gegen uns Seenotretter Fotomaterial, welches von mir aufgenommen wurde. Er hat mich nicht gefragt, ob er das darf“, begründete der Kapitän in einer Mitteilung sein Vorgehen.

Der Vorsitzende des Vereins „Lifeline“, Axel Steier, kündigte in diesem Zusammenhang an, vergleichbare Urheberrechtsverletzungen auch in Zukunft konsequent verfolgen zu lassen.

Für solche Tweets nutzt Salvini die Fotos:


​Ulonskas Anwälte hatten sich für die Durchsetzung seines Anspruchs das Landgericht Frankfurt ausgesucht. Das ist möglich, wenn der Ort der Urheberrechtsverletzung nicht exakt bestimmt werden kann. In diesen Fällen darf in Deutschland der Gerichtsstand frei gewählt werden („fliegender Gerichtsstand“). Der Beschluss gilt laut einer Gerichtssprecherin ausschließlich für Veröffentlichungen in der Bundesrepublik.

ng/dpa/mt


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