EU: Geltendes Gastransitabkommen über Ukraine ist nicht zu verlängern

  20 September 2019    Gelesen: 715
EU: Geltendes Gastransitabkommen über Ukraine ist nicht zu verlängern

Die Europäische Kommission hält laut dem Vizepräsidenten Maros Sevcovic die Verlängerung des geltenden Abkommens über den Gastransit von Russland über die Ukraine in die EU vom juristischen Standpunkt aus für unmöglich.

„Wir haben unsere russische Partner darüber aufgeklärt, dass eine Verlängerung des heutigen Vertrages vom juristischen Standpunkt aus unmöglich sein wird, denn es wird ein anderes Unternehmen geben: Es wird „Naftogaz“ als Betreiber von Erdgasfernleitungsnetzen ab dem 1. Januar nicht mehr geben – und auch dass der Vertrag nicht den EU-Vorschriften entspricht“, sagte Sevcovic in einer Pressekonferenz nach den trilateralen Konsultationen zwischen Russland, der Ukraine und der EU, die am Donnerstag in Brüssel stattfanden. „Das heißt, wir müssen eine andere Entscheidung finden“.

Bei einem Entflechtungsverfahren solle ein neuer Betreiber der ukrainischen Gasfernleitungsnetze (OGTSU – Anm. d. Red.) aus dem Energiekonzern Naftogaz ausgesondert werden, der zu einem neuen Partner Russlands bei der Besprechung des Gaslieferungsvertrags werden solle.

Das neue Unternehmen, dessen Chef an den trilateralen Verhandlungen am Donnerstag ebenfalls teilgenommen habe, solle spätestens im Dezember zertifiziert werden, so Sevcovic.

Zuvor hatte der russische Energieminister Alexander Nowak bekannt gegeben, Moskau habe Kiew vorgeschlagen, das laufende Gastransitabkommen vorübergehend zu verlängern, bis die ukrainische Seite die EU-Vorschriften in den eigenen Gesetzen implementiert haben werde.

Das bisherige Abkommen für den Gas-Transit von Russland durch die Ukraine in die Europäische Union gilt bis Ende 2019.

sputniknews


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