Beamten mit Nähe zu AfD-Flügel droht Ärger

  08 Oktober 2019    Gelesen: 933
Beamten mit Nähe zu AfD-Flügel droht Ärger

Gleich mehrere Polizisten wollen für die AfD in den Thüringer Landtag einziehen. Der Landesverband steht unter dem Vorsitz des Rechtsaußenpolitikers Höcke und seiner Flügel-Bewegung. SPD-Innenminister Maier hält disziplinarische Maßnahmen für möglich.

Nach Ansicht von Thüringens Innenminister Georg Maier müssen Polizisten, die sich zur rechtsnationalen Flügel-Gruppierung der AfD bekennen, mit Konsequenzen rechnen. "Alle Beamten - nicht nur Polizisten -, die sich offen zum Flügel bekennen, müssen damit rechnen, dass disziplinarische Maßnahmen folgen", sagte der SPD-Politiker. Dies sei immer eine Einzelfallprüfung, doch allein das offene Bekenntnis zu dieser Gruppierung sei ein Anhaltspunkt für eine solche Prüfung.

Der Thüringer AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke gilt als Gründer und wichtiger Wortführer des rechtsnationalen Flügels. Die Gruppierung wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Auf der Landesliste der Thüringer AfD für die Landtagswahl am 27. Oktober stehen nach Partei-Angaben fünf Polizisten.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg schlug vor, dass Beamte oder Soldaten mit einer Nähe zum Flügel vom Landesverfassungsschutz im Auge behalten werden. "Jeder Beamte und Polizist muss auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen", sagte Sensburg.

CDU: Verfassungsschutz gefragt

Bei Beamten, die Höckes Flügel unterstützten, müsse man "genau hinschauen", sagte Sensburg. Dies sei die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Je nach Ergebnis müssten dann Konsequenzen folgen - "im Extremfall die Entfernung aus dem Dienst", sagte Sensburg.

Nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes (DBB) dürfen sich Beamte sehr wohl politisch betätigen. solange sie sich im Dienst mit der Äußerung ihrer Ansichten zurückhalten. "Die Grenze ist immer da erreicht, wo die - auch außerhalb des Dienstes - vertretenen Positionen im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Grundordnung stehen und damit das geforderte Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt wird", informiert der DBB weiter.

Quelle: n-tv.de


Tags:


Newsticker