Kein Mord - Gericht in Stuttgart verurteilt Raser zu fünf Jahren Jugendstrafe

  15 November 2019    Gelesen: 939
Kein Mord - Gericht in Stuttgart verurteilt Raser zu fünf Jahren Jugendstrafe

Ein junger Mann raste mit Tempo 165 durch die Stadt - und riss zwei Menschen in den Tod. Das Stuttgarter Landgericht hat den Raser nun wegen eines verbotenen Autorennens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Stuttgarter Landgericht hat einen jungen Mann wegen eines Raser-Unfalls mit zwei Toten zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer sprach den 21-Jährigen wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Der Verurteilte soll zudem den Führerschein für vier Jahre abgeben müssen.


"Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen", sagte die Richterin. Angeklagt war der junge Mann ursprünglich wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, an einem Abend im März mit einen gemieteten Sportwagen mit bis zu 165 Kilometern pro Stunde durch die Stadt gerast zu sein. Mehrfach brach ihm demnach das Heck aus.

Fahrer blieb unverletzt

Nur 50 Sekunden, nachdem der Mann einen Bekannten an dessen Wohnung abholte, kam es zum Zusammenstoß. Die Anklage beschuldigte den Fahrer, mit dem 550 PS starken, "gemeingefährlichen Werkzeug" das Paar umgebracht zu haben. In einem ähnlichen Fall war bereits in Hamburg ein Raser wegen Mordes rechtskräftig verurteilt worden - der Bundesgerichtshof bestätigte inzwischen den Schuldspruch.

Der 21-Jährige in Stuttgart hatte bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über den Jaguar verloren. Das Fahrzeug prallte gegen einen stehenden Kleinwagen, zwei junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen kamen durch die Kollision ums Leben. Der Sportwagenfahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt.

Im Oktober hatte der Angeklagte vor Gericht Fehlverhalten eingeräumt. "Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen", ließ Mert T. in einer persönlichen Erklärung von seinem Anwalt verlesen. "Ich weiß auch, dass es viel zu einfach ist, einfach nur zu sagen, dass es mir leid tut."

Staatsanwaltschaft und zwei der drei Nebenkläger hatten dennoch eine Jugendstrafe wegen Mordes gefordert, der dritte Nebenkläger eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht. Die Verteidigung wertete den fatalen Crash als fahrlässige Tötung - und plädierte für eine Bewährungsstrafe.

Seine Opfer wurden 22 und 25 Jahre alt.

Quelle : spiegel.de


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