Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte, werden die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle mit Jahresbeginn angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren steigt demnach von 354 auf 369 Euro. Bei Jungen und Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahre sind es künftig 424 Euro. Auch die Sätze für Jugendliche und Volljährige werden angehoben.
Die Mindestwerte gelten für ein Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit 40 Jahren bundesweit als Richtwert herangezogen.
Deutschlandfunk
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