Air-Berlin-Beschäftigte gehen leer aus

  01 Juni 2020    Gelesen: 780
Air-Berlin-Beschäftigte gehen leer aus

Banken, Finanzbehörden, Arbeitsagenturen und der Staat - die Schlange der Gläubiger bei der insolventen Fluglinie Air Berlin ist lang. Und wie so oft in derartigen Fällen stehen ganz am Ende die Mitarbeiter. Für sie wird aber nichts mehr zu holen sein.

Trotz unwirksamer Kündigungen können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus. Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt - bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8600 Mitarbeiter, darunter rund 3500 Flugbegleiter und 1200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein. Piloten und Kabinen-Beschäftigte waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai dieses Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren.

Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die sogenannte Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hieß es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei.

In Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurückbezahlt hat.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa


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