OLG Frankfurt lässt Anklage im Mordfall Lübcke zu

  03 Juni 2020    Gelesen: 725
OLG Frankfurt lässt Anklage im Mordfall Lübcke zu

Ein Jahr nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke kann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter beginnen. 

Der Staatsschutzsenat des OLG ließ am Dienstag die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen den 46-jährigen Stephan E. zu und eröffnete das Hauptverfahren. Das Verfahren gegen ihn und einen mutmaßlichen Komplizen soll am 16. Juni beginnen.

Der Staatsschutzsenat ordnete nach Gerichtsangaben zudem an, dass die beiden Angeklagten in Untersuchungshaft bleiben. Für den Prozess setzte das Gericht zunächst Verhandlungstage bis Ende Oktober an. E. muss sich wegen Mordes an Lübcke sowie auch wegen versuchten Mordes an einem Asylbewerber vor Gericht verantworten. Die Ermittler gehen von rassistisch motivierten Taten aus. Seinem mutmaßlichen Komplizen Markus H. wird im Fall Lübcke Beihilfe zum Mord zur Last gelegt.
E. soll Anfang Juni 2019 mit der Absicht zum Wohnhaus Lübckes in Wolfhagen-Istha gefahren sein, ihn zu töten. Den Ermittlungen zufolge schlich sich E. damals in der Nacht auf die Terrasse des Hauses und schoss dem dort sitzenden CDU-Politiker in den Kopf.

Ihm wird zudem ein versuchter Mord an einem irakischen Asylbewerber zur Last gelegt. Er soll im Januar 2016 dem Mann von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Der Asylbewerber wurde dabei schwer verletzt.

E. wurde bereits zwei Wochen nach dem Tod Lübckes festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er gestand die Tat zunächst, widerrief sein Geständnis später aber und bezichtigte stattdessen seinen mutmaßlichen Komplizen H., auf Lübcke geschossen zu haben.

AFP.com


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