Weniger Fälle von Kirchenasyl – Bundesinnenministerium begrüßt Rückgang

  14 Juli 2020    Gelesen: 705
Weniger Fälle von Kirchenasyl – Bundesinnenministerium begrüßt Rückgang

Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl ist im vergangenen Jahr zurückgegangen.

Laut einem Papier des Bundesinnenministeriums, das „Die Welt“ vorliegt, sank die Zahl auf durchschnittlich 53 pro Monat. Zwischen August bis Dezember 2018 waren monatlich im Schnitt noch 68 Meldungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingegangen. Die Entwicklung sei zu begrüßen, heiße es in dem Papier. Kritisch sieht das Ministerium demnach die Verweildauer der Asylbewerber in den Kirchengemeinden. Asylbewerber müssten das Kirchenasyl eigentlich innerhalb von drei Tagen verlassen, nachdem sie als Härtefall einen Ablehnungsbescheid erhalten hätten. Die Praxis sehe häufig anders aus.

Beide Kirchen wiesen die Kritik zurück. Das neue Verfahren, wonach Deutschland deutlicher später als bislang die Verantwortung von Asylverfahren von anderen EU-Ländern übernehme, belaste die Gemeinden, die Einzelpersonen und Familien im Kirchenasyl, sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dutzmann. Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte, die Kirchen sähen die 2018 beschlossenen Änderungen „kritisch“. Das seit August 2018 geltende Verfahren verpflichtet Kirchen dazu, für jeden Fall von Kirchenasyl ein Härtefalldossier beim Bamf einzureichen.

Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als „letztem Mittel“, um in Einzelfällen „unzumutbare Härten“ abzuwenden.

Unter Kirchenasyl versteht man die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen, die abgeschoben werden sollen, durch eine Pfarrei oder Kirchengemeinde. Wer heute in Deutschland Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig.

deutschlandfunk


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