Umweltterror Armeniens in Berg-Karabach stellt eine ernsthafte Bedrohung für die gesamte Region dar

  15 September 2020    Gelesen: 519
  Umweltterror Armeniens in Berg-Karabach stellt eine ernsthafte Bedrohung für die gesamte Region dar

Das Außenministerium und das Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen Aserbaidschans haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben.

In der Erklärung heißt es, dass der Aggressorstaat Armenien weiterhin gegen alle Grundsätze des Völkerrechts in Bezug auf den Schutz und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen in den besetzten Gebieten Aserbaidschans und auf grenzüberschreitender Ebene verstößt.

Die Ministerien betonen, dass die feindliche Haltung gegenüber Natur- und Umweltterror in der Region Berg-Karabach und den umliegenden Bezirken Aserbaidschans, die derzeit von Armenien besetzt sind, eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt der gesamten Region darstellt.

„Aufgrund der starken Verschmutzung grenzüberschreitender Flüsse durch Armenien besteht eine große Gefahr für das Überleben der Wildtiere in diesen Flüssen. Gleichzeitig ist die Nutzung von Stauseen in den besetzten Gebieten unmöglich geworden und aufgrund mangelnder Instandhaltung zu einer potenziellen Gefahrenquelle für die in den umliegenden Gebieten lebende Bevölkerung geworden. “

"Die Nichtteilnahme Armeniens an der UN-Konvention zum" Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen "macht es unmöglich, grenzüberschreitende Wasserprobleme im Rahmen internationaler Normen zu lösen", heißt es in der Erklärung.

"Die jüngsten offenen provokativen Aktivitäten der armenischen Führung, einschließlich des jüngsten ökologischen Terrorismus, zeigen, dass das Aggressorland neben der groben Verletzung des Völkerrechts und der grundlegenden Menschenrechte weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region darstellt."

Die aserbaidschanische Seite forderte die internationale Gemeinschaft auf, die illegalen Aktivitäten Armeniens scharf zu verurteilen und dringend Maßnahmen zu ergreifen, um solche rechtswidrigen Handlungen des Aggressorstaates zu verhindern.


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